Geführte Stadtspaziergänge, also Wienführungen, bei denen man im Freien zu Fuß unterwegs ist, sind jetzt (Stand 19.6.2020) für Gruppen von bis zu 100 Personen erlaubt. Geführte Museumsbesuche dürfen wieder stattfinden, allerdings vorerst nur für kleinere Gruppen. In vielen Museen dürfen die Gruppen zumindest 10 Personen (inklusive Guide) umfassen, in einigen sogar eine Gruppengröße von 30 Personen erreichen. Sollte dabei der  Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, nicht eingehalten werden können, dann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.Stephansdom-Fuehrung

Ausführliche Informationen sind auf den Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Wiener Tourismusverbandes zu finden. Untenstehend sind wichtige COVID 19-Sicherheitsbestimmungen, die für den Tourismus von Bedeutung sind, mit Wissensstand vom 19. Juni 2020 komprimiert aufgelistet:

  • Die 1-Meter-Mindestabstandsregel zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, gilt weiterhin.
  • Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt derzeit nur mehr in
    • öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis,
    • in Apotheken und im Gesundheitsbereich sowie
    • bei jenen Dienstleistungen, wo der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Gäste können wieder in einem der zahlreichen Hotelbetriebe Wiens nächtigen, denn Hotels haben wieder geöffnet. Ein Mund-Nasen-Schutz ist nicht nötig.
  • Geschäfte sind geöffnet.
  • Der öffentliche Verkehr in Wien ist NICHT eingeschränkt. Es herrscht Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, auch in Taxis und bei Fahrdienstleistern.
  • Gastronomiebetriebe dürfen zwischen 6 Uhr morgens und 1 Uhr nachts öffnen. Nur das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Reservierung wird empfohlen.
  • Viele Sehenswürdigkeiten und Museen haben bereits wieder geöffnet.
  • Die Wiener Parks, Spielplätze und Bundesgärten (z.B. Schlosspark Schönbrunn, Belvederegarten, Augarten oder Volksgarten) sind geöffnet.
  • Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kinos haben wieder geöffnet.
  • Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen sind für bis zu 100 Personen erlaubt. Ab 1.7.2020 wird die Obergrenze auf 250 Personen erhöht. Ab 1.8.2020 sollen Outdoor-Veranstaltungen für bis zu 750 Personen und Indoor-Events für bis zu 500 Personen stattfinden dürfen.
  • Es gelten die Regelungen für die Kurzparkzonen.